FAQ - Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW)
Willkommen im FAQ-Bereich der LAG SB NRW
Dieser Bereich befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird Schritt für Schritt erweitert. Ziel des FAQ-Bereichs ist es, die wichtigsten Fragen rund um die LAG SB NRW übersichtlich und schnell zugänglich zu beantworten. Viele Anfragen, die uns regelmäßig erreichen, sollen hier gebündelt dargestellt werden - von grundlegenden Informationen über unsere Arbeit bis hin zu Aufgaben der Sprecher*innen, der Geschäftsstelle oder Fragen zur Mitgliedschaft.
Wir möchten damit allen Netzwerkmitgliedern, Hochschulen und Interessierten einen schnellen Einstieg ermöglichen und typische Abläufe, Zuständigkeiten und Strukturen transparent darstellen.
Sollte eine Frage noch nicht beantwortet sein oder besteht weiterer Klärungsbedarf, freut sich die Geschäftsstelle kontakt@lag-sb.nrw jederzeit über eine Nachricht. Gerne nehmen wir zusätzliche Fragen, Hinweise und Anregungen auf und arbeiten diese nach und nach in den FAQ-Bereich ein.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die LAG SB NRW. Die Antworten öffnen sich durch Anklicken der jeweiligen Frage. Die Informationen dienen der ersten Orientierung und werden regelmäßig aktualisiert, Bitte beachtet, dass alle Angaben nach besten Wissen erstellt wurden, es jedoch zu Änderungen kommen kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeiner Einstieg
Wer sind wir?
Wir sind die Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW). Wir vertreten die Interessen der Beauftragten und Berater*innen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Unsere Arbeit basiert auf § 62b des Hochschulgesetzes NRW. Die LAG SB NRW dient als zentrale Austausch-, Koordinierungs- und Fachstruktur für die Themen Inklusion, Barrierefreiheit, Nachteilsausgleiche und studienbezogene Unterstützungsbedarfe.
Wie hat sich die LAG SB NRW entwickelt?
Die LAG SB NRW entstand 2008 als zunächst informeller Zusammenschluss der Beauftragten und Beratenden an den Hochschulen in NRW. Mit den Jahren entwickelte sich daraus ein landesweites Netzwerk mit klaren Strukturen. Seit 2016 ist die LAG SB NRW im Hochschulgesetz verankert und verfügt über eine feste Geschäftsstelle. Heute gehören rund 35 Hochschulen zur LAG SB NRW, und das Netzwerk wächst kontinuierlich weiter.
Was machen wir?
Wir vernetzten die Beauftragten und Berater*innen an den Hochschulen in NRW. Wir fördern den regelmäßigen Austausch über Beratungsfälle, rechtliche Fragen sowie Entwicklungen in Studium und Lehre. Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die Unterstüzung beim Aufbau und der Weiterentwicklung inklusiver Strukturen an Hochschulen. Darüber hinaus bieten wir fachliche Weiterbildungen und tragen zur Kompetenzförderung der Mitglieder im Netzwerk bei. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Mitwirkung an hochschulpolitischen Prozessen: Wir bringen uns aktiv in die Überarbeitung und Weiterentwicklung von Gesetzen ein, die das Thema Studium und Behinderung betreffen, und vertreten die Interessen der Studierenden sowie der beratenden Stelle gemäß den Regelungen des § 62b Hochschulgesetz NRW. Damit tragen wir dazu bei, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bessere Studienbedingungen und verlässliche Unterstüzung erhalten.
Wer kann Mitglied werden?
Stimmberechtigte Mitglieder sind die Beauftragten und Berater*innen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen an den Hochschulen in NRW. Pro Hochschule kann nur eine Person stimmberechtigt sein.
Wie kann ich aktiv werden?
Aktive Mitarbeit ist auf vielen Wegen möglich:
* durch regelmäßige Teilnahme an den Netzwerktreffen,
* durch Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Initiativen,
* durch Einbringen eigener Themen, Anliegen oder Fälle aus der Hochschule,
* durch Vorstellung von Projekten oder Best-Practice-Beispielen,
* durch Kandidatur und Wahl zur Sprecher*in
So können Mitglieder das Netzwerk unmittelbar mitgestalten.
Wie ist das Selbstverständnis der LAG SB NRW?
Die LAG SB NRW lebt vom Engagement aller Mitglieder. Unsere Kultur ist offen, kollegial und auf gegenseitige Unterstützung angelgt. Alle sind eingeladen, sich aktiv einzubringen - unabhängig davon, ob sie Sprecher*in oder Mitglied der Geschäftsstelle sind.
Struktur und Organisation
Welche Funktion und Aufgaben hat die Sprecher*innen-Gruppe?
Die Sprecher*innen-Gruppe besteht aus bis zu drei gewählten Mitgliedern der LAG SB NRW. Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre. Sie vertreten das Netzwerk nach außen (z. B. gegenüber Ministerien, IBS, LWL) und arbeiten eng mit der Geschäftsstelle zusammen. Ihre Aufgaben sind unter anderem:
* die monatlichen Netzwerktreffen inhaltlich vorzubereiten und zu moderieren,
* Themen, Anliegen und Rückmeldungen aus dem Netzwerk zu sammeln und zu bündeln,
* diese Themen in Treffen mit der Geschäftsstelle oder in kleiner Runde weiterzuentwickeln,
* die strategische Ausrichtung des Netzwerks mitgestalten.
Die Sprecher*innen-Gruppe trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zum Austausch mit der Geschäftsstelle.
Welche Funktion hat die Geschäftsstelle?
Die Geschäftsstelle organisiert und koordiniert alle Abläufe rund um das Netzwerk und die Sprecher*innengruppe. Sie ist die erste Anlaufstelle für Mitglieder mit Fragen und Anliegen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
* Vorbereitung und Begleitung der Netzwerktreffen (Einladungen, Agenda, Protokolle),
* Pflege der Mitgliederliste sowie Betreuung des E-Mailverteilers,
* Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen auf der Homepage,
* Versand von Unterlagen und Informationen,
* organisatorische Begleitung der Wahlen der Sprecher*innen,
* Koordination der jährlichen Präsenzveranstaltung,
* Schnittstelle zwischen Sprecher*innen, Hochschulen, Studierendenwerken, Ministerien und weiteren Partnern
Wie und wann kommt das Netzwerk zusammen?
Die Netzwerktreffen finden regelmäßig einmal im Monat statt. Sie werden online per Zoom durchgeführt. Die Termine werden über den E-Mail-Verteiler bekanntgegeben und sind zusätzlich auf der Homepage Homepage einsehbar.
Welche Arbeitsgruppen gibt es?
Arbeitsgruppen (AGs) werden bei Bedarf eingerichtet. Mitglieder können jederzeit eigene AG-Vorschläge einbringen oder in bestehende AGs einsteigen.
Kommunikation und Teilnahme
Wie werde ich in die Mailingliste der LAG SB NRW aufgenommen?
Es existieren zwei Mailing-Listen der LAG SB NRW:
* LAGSBNRW_intern: Eine interen Liste, in der ausschließlich Berater*innen und Beauftragte Zugriff haben. Hier werden Fälle, fachliche Fragen, interne Anliegen sowie Protokolle und Stellungnahmen ausgetauscht.
* LAGSBNRW_interessierte: Eine zweite Liste für alle Netzwerkmitglieder oder Interessierten, die Informationen zu Terminen, Veranstaltungen, Materialien oder allgemein Entwicklungen im Netzwerk erhalten möchten.
Die Aufnahme erfolgt über die Geschäftsstelle per E-Mail an kontakt@lag-sb.nrw. Bitte geben Sie hierbei ihre Funktion (Beauftragter/Berater*in an welcher Hochschule) an, damit klar ist, für welchen Verteiler sie freigeschaltet werden sollen.
Wie bringe ich Themen ein?
Eigene Themen können jederzeit unkompliziert eingebracht werden:
* per E-Mail an die Geschäftsstelle
* oder direkt während eines Netzwerktreffens
Die Sprecher*innen oder Geschäftsstelle stimmen sich anschließend mit dem Themengebenden ab und planen die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung eines der folgenden Netzwerktreffens oder eben direkt während eines Treffens. Für umfangreiche Themen oder komplexe Fragestellungen kann außerdem eine zusätzliche Arbeitsgruppe (Ad-hoc-AG) gegründet werden.
Wie werden Beschlüsse in der LAG SB gefasst?
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Stimmberechtigt sind die Beauftragten bzw. Berater*innen der Hochschulen in NRW, die als Netzwerkmitglieder registriert sind. Beschlüsse werden in der Regel im Rahmen der Netzwerktreffen abgestimmt.
Dokumente, Protokolle und Transparenz
Wo finde ich die Protokolle der Netwerktreffen?
Die Protokolle der Netzwerktreffen werden ausschließlich an Mitglieder des Netzwerks über die Mailingliste LAG SBNRW_intern verschickt. Wenn Sie kein Protokoll erhalten haben oder unsicher sind, ob sie eingetragen sind, wenden sie sich bitte an die Geschäftsstelle: kontakt@lag-sb.nrw.
Ist es möglich, den Chatverlauf aus einem Online-Netzwerktreffen im Nachhinein einzusehen?
Die Geschäftsstelle sichtet und beobachtet während der Treffen den Chat und übernimmt alle relevanten Links, Hinweise und Beiträge in das Protokoll. Sollten nach dem Treffen weitere Rückfragen entstehen, kann die Geschäftsstelle kontaktiert werden. Der Chat selbst wird nicht öffentlich bereitgestellt, aber die für das Netzwerk wichtigen Inhalte werden im Protokoll dokumentiert.
Wo finde ich die Geschäftsordnung der LAG SB NRW?
Die Geschäftsordnung findet ihr auf der Startseite unserer Homepage.
Formate, Angebote und Website
Welche Formate und Veranstaltungen gibt es?
Die LAG SB NRW bietet regelmäige digitale Netzwerktreffen an. In den monatlichen Netzwerktreffen werden aktuelle Entwicklungen, Fragestellungen und Best-Practice-Beispiele ausgetauscht. Einmal jährlich findet zusätzlich ein ganztägiges Präsenztreffen des Netzwerks statt.
Wie nutze ich die Homepage?
Auf unserer Homepage finden sie aktuelle Termine, Berichte und wichtige Informationen aus dem Netzwerk. Zentrale Dokumente wie Satzung, Geschäftsordnung und Materialien aus der Netzwerkarbeit stehen dort ebenfalls zur Verfügung. Über die Startseite gelangen sie außerdem zu den Bereichen Aktuelles, Ansprechpartner*innen sowie Links.
Wo finde ich Good-Practice-Beispiele der Hochschulen?
Good-Practice-Beispiele aus dem Förderprogramm "Inklusive Hochschule NRW" sowie dokumentierte Maßnahmen der Hochschulen findet ihr hier: inklusive-hochschule.nrw
Dort werden erfolgreiche Maßnahmen, Projekte und Beispiele guter Praxis aus den Hochschulen in NRW vorgestellt.