Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW

Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW

Am 14.11.2016 schloss sich die Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW) als politische Interessenvertretung der beauftragten und beratenden Personen für behinderte und chronisch kranke Studierende des Landes NRW zusammen. Damit tritt sie die Nachfolge der bereits seit 2008 regelmäßig stattfindenden Vernetzungstreffen der Beauftragten und Berater*innen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der Universitäten und Hochschulen im Land NRW an.

In einer Zeit, in der die Belange von beeinträchtigten Studierenden lange bekannt, aber in den meisten Hochschulverwaltungen noch nicht mit dem heutigen Verständnis von Inklusion als Querschnittaufgabe im Sinne eines Disability Mainstreaming Niederschlag gefunden hatten, erfüllte das Netzwerk die Aufgabe der Vernetzung unter den Beauftragten und Berater*innen und der Positionierung im universitären Diskurs um Inklusion und Teilhabe an der Bildung.

Mit den bundes- und landesweiten Bestrebungen zur Gleichstellung, den Antidiskriminierungsgesetzen (BGG, AGG), dem Landeshochschulgesetz (HG NRW), sowie der Anerkennung inklusiver Bildung als Menschenrecht (Art. 24 UN- BRK), gewinnt auch das Amt der beauftragten Person für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den Universitäten und Hochschulen in NRW (§ 62b HG NRW) zunehmend an Bedeutung.

Auf regelmäßigen Vernetzungstreffen finden Strategieplanungen und Austausch zum Thema Inklusion an Hochschulen in NRW statt. Dabei wird auf Kooperationen mit bundes- und landesweiten Expert*innen zu aktuellen Themenbereichen, wie etwa struktureller Barrierenabbau an Hochschulen und Universitäten (z.B. Nachteilsausgleiche im Studium und Prüfungen, Digitalisierung, etc. …) zurückgegriffen. Die Landesarbeitsgemeinschaft verfasst Empfehlungen und Stellungnahmen, gibt juristische Gutachten in Auftrag und wirkt gegenüber der Landesregierung und den hochschulischen Institutionen daraufhin, das Menschenrecht auf inklusive Bildung auch an Universitäten und Hochschulen strukturell zu etablieren und auszubauen.

Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags zur Schaffung und Erhaltung des Menschenrechtes auf inklusive Bildung, welches sich nicht in schulischer Bildung erschöpft, verfolgt die LAG SB dabei stets die Ziele und Zwecke, wie sie der Geschäftsordnung vom 14.11.2016 entnommen werden können:

  1. Die Arbeit der Beauftragten nach 62b HG NRW, der Berater*innen sowie entsprechenden Amtsträger*innen aus den kirchlichen Hochschulen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Landesebene zu koordinieren und zu unterstützen,
  2. die Vernetzung und Kooperation zwischen Institutionen und deren Akteur*innen zu fördern, um zur Inklusion und zur gleichberechtigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung und längerfristiger Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung beizutragen,
  3. den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit unter ihren Mitgliedern und mit anderen bei der Unterstützung Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Beteiligten zu pflegen,
  4. die fachliche Fortbildung ihrer Mitglieder und anderer an der Unterstützung Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Beteiligter gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu fördern,
  5. gemeinsame Anliegen gegenüber der Landesregierung, den Landesrektorenkonferenzen und anderen Stellen zu vertreten und hochschulpolitische Akteur*innen, Institutionen und ihre Mitglieder zu beraten mit dem Ziel, sich für die Umsetzung einer weitgehenden Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe in Hochschulen nach den allgemeinen Grundsätzen der UN-BRK Art. 3 einzusetzen.